HAFTUNG UND AUFSICHTSPFLICHT

  • Bei Unfällen haftet der jeweilige Verein im Rahmen der Vereinsversicherung. Dies betrifft nicht den Verlust und die Beschädigung von Sachwerten.
  • Die Teilnahme an allen angebotenen Veranstaltungen und Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Die Betreuung aller Kinder und Jugendlichen obliegt über die gesamte Dauer des Landeskinderturnfestes ausschließlich den Vereinen.
  • Ausrichter und Veranstalter des Landeskinderturnfestes haften weder bei Unfällen noch für den Verlust und/oder Beschädigungen von Sachwerten.
  • Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen können den teilnehmenden Vereinen in Rechnung gestellt werden.
  • Betreuende im Alter von 14 bis 17 Jahren dürfen keinerlei alleinige Aufsichtspflicht übernehmen und obliegen selbst der Aufsichtspflicht durch volljährige Betreuende ihres Vereins.

Hinweis zu Corona-Tests:

Bitte beachtet, dass bei Minderjährigen für die eigenständige Durchführung von Selbsttests vor Ort oder zum Besuch einer offiziellen Schnelltest-Station das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen muss.