ANTRAG AUF FREISTELLUNG
Alle Betreuenden, Kampfrichter*innen, Helfende und Volunteers, die sich Urlaub nehmen müssen, können bei ihrem Arbeitgeber eine Freistellung für Ehrenamtliche beantragen. Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen, gibt es in Hessen für Beschäftigte (Arbeitnehmer*innen, inklusive Auszubildende ab 16 Jahren, nicht für Selbstständige) eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB). Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr und kann zum Beispiel für Betreuung von Vereinsgruppen beim Landeskinderturnfest beantragt werden.
Hinweis
Das Antragssystem wird derzeit überarbeitet und voraussichtlich ab Dezember 2025 in neuer Form verfügbar sein. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden die Informationen hier zeitnah veröffentlicht.
