ANTRAG AUF FREISTELLUNG
Alle Betreuenden, Kampfrichter*innen, Helfende und Volunteers, die sich Urlaub nehmen müssen, können bei ihrem Arbeitgeber eine Freistellung für Ehrenamtliche beantragen.
Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen, gibt es in Hessen für Beschäftigte (Arbeitnehmer*innen, inklusive Auszubildende ab 16 Jahren, nicht für Selbstständige) eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB). Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr und kann zum Beispiel für die Betreuung von Vereinsgruppen beim Landeskinderturnfest oder die Volunteer-Unterstützung bei den Mitmachangeboten auf der Turnfestmeile beantragt werden.
UND SO FUNKTIONIERT´S
- 1
PRÜFE, OB DU ANTRAGSBERECHTIGT BIST
Um einen Antrag nach § 42 HKJGB stellen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist mindestens 16 Jahre alt.
- Du arbeitest in einer privaten Beschäftigungsstelle. Das heißt: Du bist weder im öffentlichen Dienst noch selbstständig tätig. Achtung, es gibt Ausnahmen für den öffentlichen Dienst in Jugendverbänden (mehr).
- Du engagierst dich ehrenamtlich in einer leitenden Funktion in der Jugendarbeit in Hessen. Dazu zählt auch die Jugendarbeit im Sport, zum Beispiel in Vereinen, beim Landessportbund oder in Sportfachverbänden.
- Deine Jugendarbeit besteht aus außerschulischen Angeboten, die sich überwiegend an Kinder und Jugendliche aus Hessen richten.
- 2
ANTRAG AUSFÜLLEN
Wenn du antragsberechtigt bist, kannst du die Antragsstellung über die Sportjugend Hessen vornehmen. Für eine Freistellung muss der folgende Antrag online und vollständig ausgefüllt werden. Eine postalische Zusendung oder ein PDF-Versand per E-Mail ist nicht möglich.
- 3
ANTRAG PRÜFEN LASSEN
Die Sportjugend Hessen prüft in einem nächsten Schritt deinen Antrag. Wenn mit dem Antrag alles in Ordnung ist, wird dieser befürwortet.
- 4
ANTRAG GENEHMIGT
Sobald der Antrag befürwortet ist, erhältst du, dein Verein und dein Arbeitgeber ein entsprechendes Befürwortungsschreiben per E-Mail.
DU HAST NOCH OFFENE FRAGEN?
Dann findest du weitere Informationen auf der Webseite der Sportjugend Hessen.
