HAFTUNG & AUFSICHTSPFLICHT
Damit beim Landeskinderturnfest alles sicher abläuft, gibt es ein paar Regeln zur Haftung und Betreuung:
- Bei Unfällen haftet der jeweilige Verein über seine Vereinsversicherung. Das gilt nicht für den Verlust oder die Beschädigung von
persönlichen Gegenständen. - Die Teilnahme an allen Angeboten und Aktionen erfolgt auf eigenes Risiko.
- Die Betreuung aller Kinder und Jugendlichen während des gesamten Turnfests liegt ausschließlich bei den Vereinen.
- Die Ausrichter und Veranstalter des Landeskinderturnfests haften weder für Unfälle noch für verlorene oder beschädigte Sachen.
- Beschädigungen an Gebäuden oder Einrichtungen können den Vereinen in Rechnung gestellt werden.
- Betreuende zwischen 14 und 17 Jahren dürfen niemals die alleinige Aufsichtspflicht übernehmen und stehen selbst unter Aufsicht
volljähriger Betreuender ihres Vereins.
