HAFTUNG & AUFSICHTSPFLICHT

Damit beim Landeskinderturnfest alles sicher abläuft, gibt es ein paar Regeln zur Haftung und Betreuung:

  • Bei Unfällen haftet der jeweilige Verein über seine Vereinsversicherung. Das gilt nicht für den Verlust oder die Beschädigung von
    persönlichen Gegenständen.
  • Die Teilnahme an allen Angeboten und Aktionen erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Die Betreuung aller Kinder und Jugendlichen während des gesamten Turnfests liegt ausschließlich bei den Vereinen.
  • Die Ausrichter und Veranstalter des Landeskinderturnfests haften weder für Unfälle noch für verlorene oder beschädigte Sachen.
  • Beschädigungen an Gebäuden oder Einrichtungen können den Vereinen in Rechnung gestellt werden.
  • Betreuende zwischen 14 und 17 Jahren dürfen niemals die alleinige Aufsichtspflicht übernehmen und stehen selbst unter Aufsicht
    volljähriger Betreuender ihres Vereins.

Ihr habt Fragen?

Wir helfen gerne weiter!